Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Joomla? Screenreader & mehr...
Was regelt das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleister, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, zur Einhaltung bestimmter Barrierefreiheitsanforderungen. Dazu gehören unter anderem:
- Websites und mobile Anwendungen
- E-Book-Reader und andere digitale Lesegeräte
- Bankdienstleistungen und Selbstbedienungsterminals
- Telekommunikationsdienste
- Online-Shops und Buchungsplattformen
Die technischen Anforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1).
Wer ist vom BFSG ausgenommen?
Nicht alle Unternehmen sind von den Regelungen des BFSG betroffen. Ausgenommen sind:
- Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro
- Unternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen oder Produkte für andere Unternehmen (B2B) anbieten
Diese Ausnahmen führen dazu, dass viele kleine und mittlere Unternehmen nicht unter das Gesetz fallen.
Kritik am BFSG
Ob das BFSG einen Schritt in Richtung Inklusion darstellt, ist fragwürdig:
- Überregulierung für Randgruppen: Die betroffenen Nutzergruppen (z. B. blinde Menschen, Menschen mit starker Seh- oder Hörbeeinträchtigung) sind zahlenmäßig sehr klein. Die Anforderungen erzeugen hohe Kosten für Anbieter, ohne dass der tatsächliche Nutzen im Verhältnis steht.
- Markt regelt bereits vieles: Barrierefreiheit ist im eigenen wirtschaftlichen Interesse vieler Anbieter, etwa bei Usability, SEO, mobiler Optimierung oder internationalem Rollout. Die Nachfrage regelt vieles besser als starre Vorschriften.
- Unklare Standards und Umsetzbarkeit: Viele Anforderungen (z. B. semantische HTML-Struktur, Screenreader-Kompatibilität) sind technisch komplex, schwer zu testen und rechtlich unklar – was die Gefahr von Abmahnungen erhöht.
- Innovationshemmnis: Start-ups und KMU könnten aus Angst vor Rechtsunsicherheit neue digitale Produkte später oder gar nicht launchen. Es entsteht ein Wettbewerbsnachteil gegenüber globalen Anbietern ohne solche Vorschriften.
- Kaum Kontrolle, aber hohe Pflicht: Es fehlt ein effizienter und verhältnismäßiger Vollzugsmechanismus. Anbieter müssen sehr viel leisten – ohne zu wissen, ob sie überhaupt überprüft oder beanstandet werden.
Fazit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schmeckt wie die DSGVO nach einer zusätzlichen bürokratischen Hürde. Ob es etwas zur sogenannten "Inklusion" beitritt, bleibt offen. Fakt ist aber, dass es sich nun um angewandtes oder zumindest anwendbares Recht handelt und damit Betreiber von Webseiten und Online-Shops herausfinden müssen, ob sie betroffen sind - und ggf. handeln.